Leistungserklärung nach Bauprodukteverordnung

Laut EU-Bauprodukteverordnung müssen für die Vermarktungsbedingungen von Bauprodukten harmonisierte Standards gelten. Bevor also ein Bauprodukt auf dem EU-Markt bereitgestellt werden kann, muss eine sogenannte "Leistungserklärung" erstellt werden.

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